• Die Leistungsbewertung an der Franz-Hitze –Grundschule erfolgt orientiert an den Leistungsstandards, die sich in den Kompetenzerwartungen in den Lehrplänen und Richtlinien für das Land NRW niederschlagen. Demgegenüber stehen die spezifischen Bewertungskriterien des Lehrers, die in Absprache mit dem gesamten Kollegium anzuwenden sind. Grundsätzlich sollte Leistungsbewertung ergebnisorientiert, schülerbezogen, lernprozessorientiert erfolgen und die individuelle Leistungsentwicklung fördern.
• Die Leistungsbewertung erfolgt auf unterschiedlichen Prüfungswegen, die fach- und jahrgangsspezifisch sind. (vgl.: Auflistung der schriftlichen und nichtschriftlichen Beurteilungsinstrumente). Dabei werden sowohl standardisierte Testverfahren eingesetzt als auch auf die Lerngruppe zugeschnittene schriftliche Überprüfungen in Form von Tests und Klassenarbeiten. Zum anderen fließen aber auch nichtschriftlich erbrachte Leistungen im Unterrichtsverlauf in die Beurteilung mit ein oder vorbereitete Unterrichtsbeiträge wie Referate oder Portfolios zu individuellen Themen.
• Hausaufgaben fließen nur dann in die Bewertung ein, wenn die individuelle Leistung des Kindes nachgewiesen und in den Unterricht einfließen kann (Referate, Recherchen, Materialsammlungen…). Die Richtlinien legen es nahe, dass Kinder an eine realistische Selbsteinschätzung herangeführt werden sollen und somit auch den Umgang mit Fremdbeurteilung erlernen müssen. Daher erfolgt die Beurteilung im 1. Schulbesuchsjahr in Form einer schriftlichen Beurteilung (Leistungsbericht) ohne Noten. Erst im 2. Schulbesuchsjahr erfolgt die Leistungsbewertung in Form von Ziffernnoten, aber auch nur dann wenn mit einer Versetzung in Klasse 3 zu rechnen ist, ansonsten erhält ein Kind, welches ein 3. Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt am Ende des 2. Schulbesuchsjahr einen schriftlichen Bericht über den Leistungsstand in den Fächern.
• Hinsichtlich der Leistungsbeurteilung haben sich die Beurteilungsmaßstäbe mit Inkrafttreten der kompetenzorientierten Richtlinien und Lehrpläne 2008 nicht unwesentlich verändert.
• Insbesondere die dem erweiterten Lernbegriff zugrunde liegenden Kompetenzen wie Selbstkompetenz und Methoden- und Sozialkompetenz fließen nicht unerheblich in die Bewertung von erbrachten Leistungen mit ein. D.h. nicht nur das schriftlich oder mündlich abrufbare Primärwissen ist Entscheidungsgrundlage sondern auch und gerade die Fertigkeiten im kommunikativen wie methodenzentrierten Fähigkeitsbereich.